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   VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 C 09.1128   

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https://dejure.org/2009,73657
VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 C 09.1128 (https://dejure.org/2009,73657)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2009 - 19 C 09.1128 (https://dejure.org/2009,73657)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 19 C 09.1128 (https://dejure.org/2009,73657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde; Streitwert für Antrag auf Erteilung einer Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5 AufenthG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 C 09.1128
    Während bei der Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ein Aufhebungsanspruch nur insoweit besteht, als der verbleibende Rest-Verwaltungsalt nicht rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 70/80 -, NVwZ 1984, 366; siehe hierzu auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 42 RdNr. 42 m.w.N.), mit anderen Worten der gesamte Aufenthaltstitel in die vorzunehmende Prüfung mit einbezogen werden muss und deshalb die Ansetzung des Auffangwerts entsprechend Nr. 8.1 des Streitwertkatalogs 2004 gerechtfertigt erscheint, betrifft das vorliegende Verfahren lediglich die (erstmalige) Erteilung einer Fiktionsbescheinigung, die ausschließlich die Wirkung der Antragstellung bezeugt (vgl. § 81 Abs. 5 AufenthG), jedoch als wesensgleiches Minus zur Aufenthaltserlaubnis gerade noch nicht als in jeder Hinsicht gleichwertiges Äquivalent zum Vollrecht (Aufenthaltstitel) betrachtet werden kann.
  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774

    Anrechnung des Fiktionszeitraums nach § 81 Abs. 4 AufenthG 2004 auf die in § 26

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 C 09.1128
    Dass beispielsweise die Fiktion des Fortbestehens eines Aufenthaltstitels gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG in bestimmten Fällen - etwa im Rahmen des § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG - dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis gleichsteht (vgl. hierzu BayVGH, Urt. vom 4. Februar 2009 - 19 B 08.2774 - juris), steht dem aufgrund der fehlenden Identität beider Rechtsinstitute nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 24 C 06.2854

    Streitwertbeschwerde, Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 C 09.1128
    Dem vermögen die Klägerbevollmächtigten nicht mit Erfolg entgegen zu halten, bei der Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis werde ebenfalls der volle Auffangstreitwert angesetzt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.1.2007 - 24 C 06.2854 -, AuAS 2007, 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 18 E 291/12

    Festsetzung des Streitwerts für ein auf Erteilung einer Fiktionsbescheinigung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Dezember 2009 - 19 B 1644/09 -, 1. April 2008 - 18 B 1750/07, 28. Januar 2005 - 17 B 1546/04 - BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2009, - 19 C 09.1128 -, juris.
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